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Blick auf die Armbanduhr

TIME GOES BY SO SLOWLY

BAUWERKSBUCH

Für Neu-, Zu-und Umbauten gemäß § 60 Abs. 1 lit. a BO ist ein Bauwerksbuch bis zur Erstattung der Fertigstellungsanzeige zu erstellen und die Registrierung durchzuführen. 

 

Gebäude die vor dem 1. Jänner 1919 errichtet wurden müssen ein erstelltes Bauwerksbuch bis

spätestens 31. Dezember 2027 registrieren.

Ist das Gebäude zwischen

1. Jänner 1919 und 1. Jänner 1945 errichtet worden besteht diese Verpflichtung bis spätestens 31. Dezember 2030.

WISSENSWERTES BLOG

Der Weg zum Bauwerksbuch

Wir erledigen alle notwendigen Schritte zur Erstellung des Bauwerkbuches

ohne schnick-schnack

reduziert auf das wesentliche

1.) Dokumentation Planarchiv

Dokumentation des Planarchivs der MA37-Baupolizei durch Photos. Ordnung in einfacher Ordnerstruktur

2.) Begehung vor Ort

Aufnahme und Dokumentation aller sichtbaren Mängel

Unbenannt-2.tif

3.) Erstellen Bauwerksbuch

Erstellen des Bauwerkbuches gem. Erläuterungen Stadt Wien. Durchführen der Registrierung.

Übergabe an Eigentümer bzw. Hausverwaltung via wetransfer

optional mit Drohnenflug

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