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Das Bauwerksbuch in Wien

Autorenbild: David Olbrich
David Olbrich
20. Apr.
2 Min. Lesezeit

Die Erstellung des Bauwerkbuches ist Pflicht


High angle view of a construction site with digital tools

Wichtige Änderungen für Eigentümer und Verwalter

Die neue Wiener Bauordnung verlangt jetzt ein umfassendes Bauwerksbuch. Eigentümer und Hausverwaltungen müssen die Gebäudesicherheit dokumentieren – und das fristgerecht.


Was versteht man unter einem Bauwerksbuch?

Das Bauwerksbuch ist ein technisches sowie rechtliches Dokument, das den Zustand eines Gebäudes im Verlauf seines gesamten Lebenszyklus dokumentiert. Darin finden sich Angaben zu genehmigten Bauprojekten, sicherheitsrelevanten Bauteilen, regelmäßigen Prüfungen und festgestellten Mängeln. Mit diesem Buch sollen mögliche Risiken frühzeitig erkannt und eine gezielte Planung der Instandhaltung ermöglicht werden.


Welche Gebäude sind betroffen?

Vor allem Altbauten in Wien unterliegen dieser Verpflichtung:

Gebäude errichtet vor 1919: Verpflichtung zur Erstellung: 31.12.2027

Gebäude errichtet zwischen 1919 und 1945: Verpflichtung zur Erstellung: 31.12.2030

Kleingartenhäuser sowie Gebäude mit weniger als 50 m² bebauter Fläche sind davon ausgenommen.


Wer ist verantwortlich?

Der Eigentümer trägt die Verantwortung. Bei einer Hausverwaltung übernimmt diese das Bauwerksbuch. Die Erstprüfung muss von einer fachkundigen, unabhängigen Person wie Ziviltechniker:innen, Sachverständigen oder befugten Baumeistern durchgeführt werden.


Was muss dokumentiert werden?

Das Bauwerksbuch umfasst :

  • Baubewilligungen und Fertigstellungsanzeigen

  • Bezeichnung und Zustand sicherheitsrelevanter Bauteile

  • Zeitpunkt der Erstprüfung und Folgeprüfungsintervalle

  • Qualifikation der Prüfenden

  • Ergebnisse der Prüfungen und Maßnahmenpläne

  • Dokumentation baulicher Änderungen gemäß §118 Abs. 3 WBO

Die erste Überprüfung wird durch eine Sichtkontrolle und stichprobenartig durchgeführt. Nach dem Prinzip des Vertrauensgrundsatzes wird davon ausgegangen, dass das Gebäude ausreichend tragfähig ist, wenn keine sichtbaren Schäden vorhanden sind und es seit mehr als 25 Jahren besteht – außer es gibt Anzeichen für Mängel.


Registrierung und Weiterführung

Ab dem 1. Juli 2024 müssen Bauwerksbücher in einer zentralen Datenbank der Stadt Wien eingetragen werden. Für die Eintragung reicht eine Bestätigung über Erstellung und Erstprüfung; das vollständige Dokument muss nicht hochgeladen werden. Die laufende Verwaltung erfolgt elektronisch, wobei jede Form zulässig ist, solange die Inhalte vollständig und nachvollziehbar bleiben.


Conclusio

Das Bauwerksbuch ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wirksames Tool zur Gebäudeverwaltung. Es sorgt für Klarheit, erhöht die Sicherheit und erleichtert die Zusammenarbeit mit Eigentümern, Verwaltern und Behörden. Besonders bei Altbauten in Wien empfiehlt sich jetzt der Start, bevor Fristen und Kapazitätsprobleme auftreten. Wir unterstützen Sie kompetent und zielgerichtet bei der Erstellung Ihres Bauwerksbuchs.

 
 
 

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